Themen & Gäste:
Doch lieber unbekannt?
Thomas Pfeiffer erklärt, warum es sich lohnen kann, auf Twitter Fremden zu folgen
Icelandic Modern Media Initiative
Philipp Boerger über den Versuch Island zu einem Datenfreihafen zu machen
Schwarz-Surfen?
Jens Ferner erklärt, wie strafbar es sein kann, ein offenes WLAN zu benutzen
Spickmich für Rechtsanwälte
Achim Kilgus stellt die Rechtsanwaltsbewertungsplattform rechtsanwalt.am vor
Blogger privat
Markus aus dem Argwohnheim
Linktipps:
- Lara Croft bekommt eine eigene Straße
- Botnetz zerstört: Spam-Jäger knipsen riesiges Zombie-Netzwerk aus
- Google: Zahlen & Fakten bei Pingdom, Befürchtungen im Chaosradio
- Facebook untersteht deutschem Recht
- Xing: So geht Kundenzufriedenheit ohne Kunden
- Männlicher Freakfaktor bei Chatroulette (via)
- Spaß auf dem Flughafen: Rolltreppenakrobatik und Fast-Food-Rutsche (via)
Musik:
- Tokyo Police Club – The Harrowing Adventures Of (fma)
- Snoop Dogg – That Tree feat. Kid Cudi
- Scavengers – Morningglory (c)
- We Have Band – Honey Trap
- Entertainment For The Braindead – When You Were Young (cc)
- Miike Snow – Silvia (Hook N Sling & Goodwill Remix)
- Professor Kliq – Work At Night (cc)
- Leyan – Lowdown (c)


Hallo Marcus,
Ich höre Trackback ja sehr gern, da ich die Sendung überwiegend sehr informativ finde!
Das Interview zum eventuellen Strafbarkeit des Einloggens in offene WLANs fande ich aber nicht sehr hilfreich:
Zuerst fehlte eine Aussage zur Häufigkeit der Fälle – die WWW-Seite http://www.schwarz-surfen.de/ scheint mehr juristische Aufsätze als echte Fälle zu kennen: für die letzten 1,5 Jahre werden zwei Fälle genannt – in einem wurde die Täterin aber vor allem wegen Stalking verurteilt. Ob es allein eine Verurteilung wegen “schwarz surfens” gegeben hätte, ist reine Spekulation.
Desweiteren fehlte mir eine Aussage, auf wessen Initiative hin ermittelt wurde: die Inhaber der Access Points, Zeuegnaussagen oder Polizisten, die zufällig Zeuge wurden.
Zuletzt fehlte dem Interview die Info, auf welchen Gesetze sich die Staatsanwaltschaften stützen und ob irgendjemand mal in die nächste Instanz gegangen sei.
Insgesamt sehe ich die Faktenlage so dünn, dass ich die “Warnung” des Anwalts albern finde. Ein Hinweis, dass es hier ein noch nicht abschließend geklärtes Rechtsgebiet ist, die Risiken aber eher übewrschaubar sind und sich im Zweifel durch intelligentes Agieren gegenüber den Ermittlungsbehördern minimieren lassen, wäre meienr Ansicht nach angemessener gewesen.
Deswegen halte ich das ganze auch journalistisch selbst für Trackback für kein relevantes Thema.
Hi Marcus,
wer Netzmusik hat, soll sich melden?
Ich hätte da eine Liste, bei der leider noch die Links fehlen:
http://www.fritz.de/aktuell/2009/mai/netzmusik.commentBatchIndex.1.html
Ein dezenterer Hinweis auf die “unfertige Arbeit” ist mir leider nicht eingefallen ;)
Möchte hier aber auch darauf hinweisen, dass ich die Sendung echt klasse finde, weil Ihr da eine gute Arbeit macht und jede Woche eine nette Themenauswahl habt.
Grüße, Karl