Die SPD und Linke im Abgeordnetenhaus haben sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Einführung einer zentralen Schülerdatei vorsieht. Für diesen Zweck bekommt jede Schülerin und jeder Schüler bei der Einschulung eine Identifikationsnummer, die die gesamte Schulzeit erhalten bleibt. Diese Schülerdatei soll die Planung von Lehrerstellen und Klassenstärken besser planbar machen und vor allem statistisch genutzt werden. Allerdings sollen auch ganz gezielt Schulschwänzer ins Visier genommen werden, wünscht sich unter anderem die Polizei.
In der Datei werden folgende Informationen gespeichert:
1. Name,
2. Geburtsdatum, Geburtsort,
3. Geschlecht,
4. Anschrift,
5. Namen, Anschriften und Telefonnummern der Erziehungsberechtigten,
6. Schulnummer, Schulname und Adresse der Schule,
7. Klasse, Lerngruppe, Jahrgangsstufe,
8. Angaben zur Überwachung und Durchsetzung der Schulpflicht durch die Bezirke,
9. Aufnahme- und Abgangsdatum an der Schule sowie der jeweilige Bildungsgang einschließlich des erreichten Abschlusses,
10. Angaben über die Schulanmeldung,
11. die Teilnahme an der ärztlichen Schuleingangsuntersuchung,
12. Art und Umfang der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung,
13. nichtdeutsche Herkunftssprache,
14. die Befreiung von der Zahlung eines Eigenanteils für Lernmittel,
15. der Schwerpunkt oder die Schwerpunkte und die Förderstufe sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie
16. Angaben zum Ausbildungsberuf, Ausbildungsschwerpunkt, beruflichen Bildungsgang und der Berufsschulpflicht sowie Name und Anschrift des Berufsausbildungsbetriebes und Datum des Eintritts und des Austritts aus dem Betrieb gespeichert werden.
Die Senatsschulverwaltung darf Informationen in pseudonymisierter Form automatisch abrufen. Also möglicherweise ohne Namen, aber mit den sonstigen Daten.
Außerdem dürfen dieStrafverfolgungsbehörden, Polizei, Jugendämtern nebst Gerichtshilfe, der Bewährungshilfe und die Gesundheitsämter Schülerdaten aus der Datei abrufen, wenn eine “konkrete Gefahr” besteht.
Eltern- und Schülervertretungen sind an den Planungen nicht beteiligt gewesen.
Der Link zum Gesetzentwurf
Erklärung der Landesschülervertretung